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Praxis für Psychotherapie

Ausfallhonorar


Psychotherapiepraxen sind Bestellpraxen, d.h. die Sitzungszeit ist für jeden Patienten/ jede Patientin persönlich reserviert. Leider kommt es immer häufiger zum Nichterscheinen von PatientInnen. Nichterscheinen und kurzfristige Absagen führen zu nicht kompensierbaren Einnahmeausfällen, da die Krankenkassen nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergüten. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass für nicht abgesagte Termine ein Ausfallhonorar zu entrichten ist, welches privat in Rechnung gestellt wird. Termine können von dem Patienten/der Patientin bis spätestens 48 h vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe eines Grundes abgesagt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Absage kommt es auf den Zugang der Mitteilung in der Praxis an. Erfolgt eine Absage nicht fristgerecht oder erscheint der/die PatientIn nicht zum vereinbarten Termin, gerät er/sie in Annahmeverzug (§615BGB). In diesem Fall ist die Praxis berechtigt unabhängig vom Grund der Absage ein Ausfallhonorar von 100€ pro Sitzung zu erheben. In Krankheits- und anderen Fällen kann bei laufenden Therapien oftmals ein Ausfallhonorar vermieden werden, indem eine Videosprechstunde durchgeführt wird. Bei Erstgesprächen ist diese Option jedoch in unserer Praxis nicht möglich. Absagen erfolgen auf die zuvor mitgeteilte direkte E-Mail-Adresse der Bezugstherapeutin. Ausschließlich bei Erstgesprächen wird eine Absage auf das Kontaktformular akzeptiert

Bitte nehmen Sie in jedem Fall möglichst rechtzeitig Kontakt zu uns auf - auch um anderen PatientInnen ggf. die Möglichkeit zu geben den freiwerdenden Termin wahrzunehmen. 

 
 
 
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